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   VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497   

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VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497 (https://dejure.org/2022,11303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2022 - 9 CS 22.497 (https://dejure.org/2022,11303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 9 CS 22.497 (https://dejure.org/2022,11303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5; BauGB § 34, § 35 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; TA Lärm Nr. 6, Nr. 7.4
    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebs

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    "Maßgeblich ist dafür, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung - trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Grundstücke (Baulücken im engeren Sinne) oder freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind - den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 9 B 11.2375 - juris Rn. 21).

    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - 4 C 2.66 - juris Rn. 17; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - a.a.O.).

    Ebenfalls anerkannt ist, dass sich mit wachsender Größe einer Freifläche deren trennender Eindruck verstärken kann und dass eine Straße nicht immer oder auch nur regelmäßig eine verbindende Funktion hat (vgl. zu alledem zusammenfassend BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat insofern auf den erheblichen Abstand zwischen dem südlich gelegenen Hofgebäude und dem Wohnhaus der Antragstellerin (rund 90 m) verwiesen und darauf abgestellt, dass der dazwischenliegende Reit- und Grünbereich einerseits selbst keine maßstabsbildende Kraft entfaltet (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 13 m.w.N.) und andererseits der optische Eindruck der Geschlossenheit durch diesen unterbrochen wird, so dass es an einer maßstabsbildenden Wirkung fehlt.

  • VGH Bayern, 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958
    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Nebenbestimmungen, die die Einhaltung von Immissionsrichtwerten sicherstellen sollen, ausnahmsweise ungeeignet sein können, wenn sich deren Einhaltung praktisch nicht oder nur mit einem nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand überwachen lässt und sie daher keinen zuverlässigen sowie dauerhaften Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - juris Rn. 5 [unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 3.1.1973 - IV B 171.12 - BRS 27, 123]; B.v. 14.8.2008 - 14 B 06.1181 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Etwas Anderes gilt jedoch dann, wenn etwaige Verstöße hinreichend manifestiert und deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zum Gegenstand bauaufsichtlicher Maßnahmen und Anordnungen gemacht werden können (BayVGH, B.v. 29.11.2006 - 25 ZB 05.1958 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Grundsätzlich entfaltet das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.), was hier jedoch nicht der Fall ist.

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 9 B 11.2375

    Baugenehmigung, Bebauungszusammenhang, Siedlungsstruktur, Innenbereich,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    "Maßgeblich ist dafür, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung - trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Grundstücke (Baulücken im engeren Sinne) oder freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind - den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 9 B 11.2375 - juris Rn. 21).

    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Bebauungskomplex dafür nicht nur nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzen, sondern auch Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20/26 f. = juris Rn. 23; B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 9 B 11.2375 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - 4 C 2.66 - juris Rn. 17; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - a.a.O.).

    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Bebauungskomplex dafür nicht nur nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzen, sondern auch Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 20/26 f. = juris Rn. 23; B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 9 B 11.2375 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Der Eindruck der Geschlossenheit ist nicht von der Einhaltung eines bestimmten Ordnungsbildes abhängig (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.1972 - 4 C 121.68 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Maßgeblich ist dabei auf die rein äußerlichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2000 - 4 B 39.00 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.09.2012 - 4 C 4.12

    Unbebaute Flächen als Bestandteile einer aufgelockerten Bebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Schließlich vermittelt die Bebauung im Bereich der R ...gasse und der M H. Straße keinen stark aufgelockerten, sondern eher einen engen bzw. aneinandergereihten Eindruck, was ebenfalls dafür spricht, dass die größeren Lücken durch den Reit- und Grünbereich (FlNr. ...7) sowie die teils bewaldete landwirtschaftliche Fläche südlich des F ...hofs (FlNr. ...4) den jeweiligen Zusammenhang entscheidend unterbrechen (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2012 - 4 C 4.12 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13

    Klarstellungssatzung - Zurechnung zum Bebauungszusammenhang - Wirkung von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Daran kann es bei einer völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung fehlen, wobei auch eine historisch gewachsene Bebauung eine unorganische Splittersiedlung darstellen kann, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (vgl. BVerwG, B.v. 19.02.2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG ST, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
    Im Übrigen kann als Überwachungsmittel in derartigen Fallkonstellationen auch eine Verpflichtung des Betriebsinhabers in Betracht kommen, den Einsatz bestimmter Geräte in zeitlicher Hinsicht selbst zu erfassen und die dabei gewonnenen Ergebnisse der Baurechtsbehörde vorzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 8 S 2101/17

    Vorhabenbedingte Überlastung einer Erschließungsanlage; Rücksichtnahmegebot

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 1 B 17.2077

    Zur Zugehörigkeit einer Stellplatzfläche zum Innenbereich

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 B 06.1181

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren (verneint);

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

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